Reform der
Kinder- und Jugendhilfe beschlossen

Kinder- und Jugendhilferecht

 

Montag, 10. Mai 2021
Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes, Samiah El Samadoni, begrüßt die Zustimmung des Bundesrates zur lang diskutierten Reform im Kinder- und Jugendhilferecht. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wird in großen Teilen voraussichtlich noch in diesem Monat in Kraft treten.

Das KJSG ist am 22. April 2021 im Bundestag verabschiedet worden. Am Freitag hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. „Das Gesetz beinhaltet – trotz Kritikmöglichkeit an einigen Stellen – eine Vielzahl von Verbesserungen, insbesondere für junge Menschen und deren Eltern“, sagte El Samadoni dazu heute in Kiel. „Es ist sehr erfreulich, dass diese Reform nun endlich auf den Weg gebracht wird, nachdem in der letzten Legislaturperiode die Umsetzung des damaligen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes gescheitert war. Ich hoffe, dass die Jugendämter mit ausreichend Fachkräften ausgestattet werden, damit die beschlossenen Verbesserungen auch tatsächlich umgesetzt werden können, so die Bürgerbeauftragte.

Die Reform soll einerseits jungen Menschen, die in Jugendhilfeeinrichtungen oder in Pflegefamilien leben, besser schützen und ihnen anderseits mehr Möglichkeiten auf Teilhabe geben. Nach den dazu gefassten Änderungen am Achten Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII – werden Jugendhilfe- und ähnliche Einrichtungen künftig einer strengeren Aufsicht und Kontrolle unterstellt.

Auch die Kostenbeteiligung von jungen Menschen, die in Jugendhilfeeinrichtungen oder in Pflegefamilien leben, wird von 75 auf 25 % ihres Einkommens aus Schülerjobs, Praktika oder einer Ausbildung gesenkt. Dabei bleibt ein Freibetrag von 150 Euro ihres Einkommens von der Kostenbeteiligung ausgenommen. Einkommen aus kurzfristigen Ferienjobs und ehrenamtlicher Tätigkeit sind gänzlich freigestellt. Die Bürgerbeauftragte begrüßt diese Änderung als wertvollen Schritt in die richtige Richtung. Es sei jedoch weiterhin eine komplette Befreiung von der Kostenheranziehung geboten, so El Samadoni. „Die jungen Menschen, die es trotz ihres schwierigen Lebensweges schaffen, ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis zu begründen, sollten hierin noch stärker unterstützt werden.“

Zudem sollen alle beteiligten Stellen, also Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheits- und Strafverfolgungsbehörden sowie die Familien- und Jugendgerichte besser miteinander kooperieren. Ärzt*innen, die sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt wenden, erhalten beispielsweise künftig eine Rückmeldung über die anschließende Gefährdungseinschätzung des Jugendamtes. Verbesserungen sind auch für die Prävention vor Ort und die Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien vorgesehen.

Außerdem beinhaltet die Reform ein Stufenkonzept für die Realisierung der sog. inklusiven Lösung. Damit soll die Eingliederungshilfe bis zum Jahr 2028 für alle jungen Menschen – mit oder ohne Behinderung – im System der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) zusammengeführt werden. Prinzipiell soll die Inklusion als Leitgedanke in der Kinder- und Jugendhilfe und die grundsätzlich gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung verankert werden. Schließlich soll in den Ländern eine bedarfsgerechte Struktur von unabhängigen Ombudsstellen entstehen. Dementsprechend werden auch die Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in stationären Jugendhilfemaßnahmen erweitert.

Mit der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche gibt es bereits seit 2016 solch eine unabhängige Ombudsstelle in Schleswig-Holstein, so die Bürgerbeauftragte. „Ich begrüße es sehr, dass der Bestand von unabhängigen Beschwerdestellen nun in ganz Deutschland sichergestellt wird.“

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