Für
Eltern
Neben den Kindern und Jugendlichen beraten wir auch die Personensorgeberechtigten, also die Eltern, aber auch Pflegeeltern oder Vormünder.
Die Bürgerbeauftragte hilft auch Personensorgeberechtigen. Sie wird beispielsweise tätig, wenn es Probleme rund um Krippe und Kita gibt, wenn keine Schulbegleitung genehmigt wird oder wenn es Probleme mit der Einrichtung des Kindes gibt.