Für
Fachkräfte
Die Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche hat einen ombudschaftlichen Auftrag. Daher versuchen wir, eine einvernehmliche Lösung für die Probleme zu finden. Mehr über die Arbeitsweise der Beschwerdestelle erfährst du hier.
Die Beschwerdestelle besteht neben den gesetzlich zwingend einzurichtenden Strukturen zu Beschwerde und Partizipation in den Einrichtungen. Die Beschwerdemöglichkeit soll insbesondere für stationär untergebrachte Kinder so niedrigschwellig wie unter den gegebenen Umständen möglich sein. Wir verstehen uns als unabhängige Ansprechpartner, die die Kinder und Jugendlichen berät und sich für ihre Interessen einsetzt. Als Ombudsstelle bemühen wir uns um eine einvernehmliche Auflösung der Situation. Frau El Samadoni ist zertifizierte Mediatorin.
Die Kinder und Jugendlichen, die eine Beschwerde an die Bürgerbeauftragte richten, bleiben Herren des sie betreffenden Verfahrens. Alle Schritte der Beschwerdestelle werden abgesprochen und mit den Kindern abgestimmt. Dies verschafft den Kindern den Raum zu reflektieren – das eigene Verhalten, die Wünsche und Motive sowie die Ziele und auch die Folgen der Beschwerde.
Es wird den Kindern und Jugendlichen Gehör verschafft und konkret durch Begleitung zu Gesprächen (z.B. Hilfeplangesprächen) dafür gesorgt, dass das Kind selbst oder die Beschwerdestelle für das Kind dessen Interessen so formuliert, dass diese von den anderen Akteuren wahrgenommen und berücksichtigt werden. Damit sorgt die Beschwerdestelle dafür, dass die vorhandene Wissens- und Machtasymmetrie zwischen den Kindern und Jugendlichen auf der einen Seite und den Erwachsenen/Einrichtungen/ Behörden auf der anderen Seite ausgeglichen wird. Die Beschwerdestelle stellt damit auch sicher, dass die Kinder und Jugendlichen sich nicht nur als Objekt der (erwachsenen) Fachwelt wahrnehmen, sondern die Erfahrung der Wirksamkeit machen.
Zudem geht es um stärkere Transparenz und nicht auch zuletzt um den Kern der schwedischen Ombudsidee: Über die Einzelfälle hinausgehend sollen Politik und Akteure in der Kinder- und Jugendhilfe durch die Beschwerdestelle auch auf die Probleme aufmerksam gemacht werden, die im System begründet sind und ggf. durch diese Akteure behoben werden können.
Bei strukturellen Beschwerden über die Einrichtung (z.B. zu wenig Essen, einsperren, mangelhafter baulicher Zustand, etc.), wird ein auf Wunsch anonymisierter Hinweis an die Heimaufsicht erteilt. Auch Beschwerden von Erwachsenen über Einrichtungen werden bei der Bürgerbeauftragten bearbeitet.