Die Beschwerde­stelle besteht neben den gesetz­lich zwingend ein­zurichtenden Strukturen zu Beschwerde und Parti­zipation in den Einrichtungen. Die Beschwerde­möglichkeit soll insbesondere für stationär unter­gebrachte Kinder so niedrig­schwellig wie unter den gegebenen Umständen möglich sein. Wir verstehen uns als unabhängige Ansprech­partner, die die Kinder und Jugend­lichen berät und sich für ihre Interessen einsetzt. Als Ombuds­stelle bemühen wir uns um eine einver­nehmliche Auflösung der Situation. Frau El Samadoni ist zertifizierte Mediatorin.

Die Kinder und Jugend­lichen, die eine Beschwerde an die Bürger­beauftragte richten, bleiben Herren des sie betreffenden Ver­fahrens. Alle Schritte der Beschwerde­stelle werden abgesprochen und mit den Kindern abgestimmt. Dies verschafft den Kindern den Raum zu reflektieren – das eigene Verhalten, die Wünsche und Motive sowie die Ziele und auch die Folgen der Beschwerde.

Es wird den Kindern und Jugend­lichen Gehör verschafft und konkret durch Begleitung zu Gesprächen (z.B. Hilfe­plan­gesprächen) dafür gesorgt, dass das Kind selbst oder die Beschwerde­stelle für das Kind dessen Interessen so formuliert, dass diese von den anderen Akteuren wahr­genommen und berück­sichtigt werden. Damit sorgt die Beschwerde­stelle dafür, dass die vorhandene Wissens- und Macht­asymmetrie zwischen den Kindern und Jugend­lichen auf der einen Seite und den Erwachsenen/Einrichtungen/ Behörden auf der anderen Seite aus­geglichen wird. Die Beschwerde­stelle stellt damit auch sicher, dass die Kinder und Jugend­lichen sich nicht nur als Objekt der (erwachsenen) Fach­welt wahr­nehmen, sondern die Erfahrung der Wirk­samkeit machen.

Zudem geht es um stärkere Trans­parenz und nicht auch zuletzt um den Kern der schwedischen Ombuds­idee: Über die Einzel­fälle hinaus­gehend sollen Politik und Akteure in der Kinder- und Jugend­hilfe durch die Beschwerde­stelle auch auf die Probleme auf­merksam gemacht werden, die im System begründet sind und ggf. durch diese Akteure behoben werden können.

Bei strukturellen Beschwerden über die Einrichtung (z.B. zu wenig Essen, einsperren, mangel­hafter baulicher Zustand, etc.), wird ein auf Wunsch anonymisierter Hinweis an die Heim­aufsicht erteilt. Auch Beschwerden von Erwachsenen über Ein­richtungen werden bei der Bürger­beauf­tragten bearbeitet.